Holzvermessung

Das Aufmaß sämtlicher an den Waldweg gerückter und dort aufgesetzter Holzsortimente wird entsprechend den derzeit geltenden Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ausgeführt. Stamm-, PZ- PAL- und Industrieholz werden entweder in der manuellen Einzelstammvermessung (Festmaß) oder im Sektionsraummaßverfahren (Raummaß) aufgemessen. In Sonderfällen kann das Harvestermaß (Festmaß) verwendet werden.  

Sollte die Vermessung im Raummaß erfolgen kommen die der Baumart und Bestelllänge entsprechenden Reduktions- und Umrechnungsfaktoren zur Anwendung. Sie entsprechen der derzeit geltenden Sortieranweisung im hessischen Staatswald.

Folgende Reduktions- und Umrechnungsfaktoren werden bei der Umrechnung von Raummaß zu Festmaß (und umgekehrt) von uns verwendet:

Reduktionsfaktoren beim Aufmaß (früher Rüttelmaß)

Umrechnungsfaktor Raummeter in Festmeter

Fi=Fichte, Dgl=Douglasie, Ta=Tanne, Ki=Kiefer, NH=Nadelholz und LH=Laubholz